Reiseeinschränkungen für touristische Reisen in und nach Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben
Durch die Bundesregierung und der Landesregierung des Bundeslandes Mecklenburg- Vorpommern wurden der größte Teil der Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus aufgehoben.
Durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurden am 27.04.2022 die Hotspotsregelungen für die meisten Bereiche aufgehoben.
Für den touristischen Bereich entfasllen damit die Masken- und Testpflichts.
Dazu gehören die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen.
Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen verbleiben ab dem 28. April aber als Basis-Schutzmaßnahmen:
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die Maskenpflicht im ÖPNV
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die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
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3G-Testverpflichtungen unter anderem für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
bestehen.