Reisen nach M-V im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen und gewerblicher Tätigkeit
Die Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Unterbringung vom Mietarbeitern im Zusammenhang der Absicherung und Ausführung von gewerblichen und beruflichen Leistungen und Tätigkeiten in M-V sind von den Regelung des Einreiseverbotes ausgeschlossen.
Die Einhaltung des Einreiseverbotes wird durch die Polizei und zuständigen Ordnugsämter überwacht und kontrolliert.
Wir empfehlen daher einen entsprechenden Nachweis ( Dienstausweis, Auftragsbestätigung) bei sich zu führen und im Auto deutlich zu hinterlegen. Auch für uns als Vermieter ist dies bei eventuellen Nachfragen durch die entsprechenden Behörden dienlich.
Es gelten die Corona-VO und die Quarantäne-VO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweiligen gültigen Fassung.
Unterkünfte können bei uns angefragt und gebucht werden.
Buchungen und Anfragen über
Recknitz-Tourist Marlow
Tel. 0174 - 6789343 oder Kontakt