Reisen nach M-V im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen und gewerblicher Tätigkeit

Die Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Unterbringung vom Mietarbeitern im Zusammenhang der Absicherung und Ausführung  von gewerblichen und beruflichen Leistungen und Tätigkeiten in M-V sind von den Regelung des Einreiseverbotes ausgeschlossen.

 

Die Einhaltung des Einreiseverbotes wird durch die Polizei und den zuständigen Ordnungsämter überwacht und kontrolliert.

Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Nachweis ( Dienstausweis, Auftragsbestätigung) bei sich zu führen und im Auto deutlich zu hinterlegen. Auch für uns als Vermieter ist dies bei eventuellen Nachfragen durch die entsprechenden Behörden dienlich.

 

Es gelten die §§ 4 u. 5 der Corona-VO und die Quarantäne-VO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweiligen gültigen Fassung.

 

Bitte beachten Sie den § 4,  Satz 4
„Die zulässige Beherbergung ist nur für solche Personen zulässig,
die bei der Anreise über ein tagesaktuelles negatives
COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen; tagesaktuell
ist ein Test, wenn dieser vor maximal 24 Stunden
vorgenommen wurde und noch geeignet ist, den Nachweis
über das Nichtvorliegen einer Infektion zu führen.“

 

Unter den nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht über  Corona-Virus-Testzentren

 

Unterkünfte können bei uns angefragt und gebucht werden.

 

Buchungen und Anfragen über
Recknitz-Tourist Marlow
Tel. 0174 - 6789343 oder Kontakt