Reisen nach M-V im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen und gewerblicher Tätigkeit
Die Einhaltung des Einreiseverbotes wird durch die Polizei und den zuständigen Ordnungsämter überwacht und kontrolliert.
Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Nachweis ( Dienstausweis, Auftragsbestätigung) bei sich zu führen und im Auto deutlich zu hinterlegen. Auch für uns als Vermieter ist dies bei eventuellen Nachfragen durch die entsprechenden Behörden dienlich.
Es gelten die §§ 4 u. 5 der Corona-VO und die Quarantäne-VO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweiligen gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie den § 4, Satz 4
„Die zulässige Beherbergung ist nur für solche Personen zulässig,
die bei der Anreise über ein tagesaktuelles negatives
COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen; tagesaktuell
ist ein Test, wenn dieser vor maximal 24 Stunden
vorgenommen wurde und noch geeignet ist, den Nachweis
über das Nichtvorliegen einer Infektion zu führen.“
Unter den nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht über Corona-Virus-Testzentren
Unterkünfte können bei uns angefragt und gebucht werden.