Reisen in und nach M-V für touristische Zwecke

Entsprechend der §§ 4 u. 5 der gültigen Corona-Landesverordnung des Landes M-V ist es Betreibern von Beherbergungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern  untersagt, bis zum 22.05.2021 Personen für touristische Zwecke zu beherbergen.

 

Recknitz Tourist Marlow bietet seinen Gästen vorbehaltlich der zum Reisebeginn bestehenden aktuellen Corona-Situation die langfristige Buchung der Ferienobjekte an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Buchungen und Anfragen über

 

Recknitz-Tourist Marlow
Tel. 0174 - 6789343 oder Kontakt