Reisen in und nach M-V für touristische Zwecke
Entsprechend der §§ 4 u. 5 der gültigen Corona-Landesverordnung des Landes M-V ist es Betreibern von Beherbergungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern untersagt, bis zum 31.01.2021 Personen für touristische Zwecke zu beherbergen.
Recknitz Tourist Marlow bietet seinen Gästen vorbehaltlich der zum Reisebeginn besteheneden aktuellen Corona-Situation die langfristige Buchung der Ferienobjekte an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnegerne zur Verfügung.
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Recknitz-Tourist Marlow
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