Landesregierung MV aktuell: Themen - Sportboothäfen, Ausfahrt mit eigenem Boot, Angeln vom Boot
Aktuelle Mitteilungen des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen zu Themen der Angelfischerei geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.
Landesregierung MV aktuell: Themen - Sportboothäfen, Ausfahrt mit eigenem Boot, Angeln vom Boot
Schwerin/ Görslow, den 24.04.2020
Fragen und Antworten zu Auswirkungen der Corona-Pandemie
Wir brauchen in dieser Situation ein besonnenes, aber auch entschlossenes Handeln, deshalb fordern wir jede und jeden dringend auf, die geltenden Regeln und die damit verbundenen Beschränkungen und Auflagen unbedingt einzuhalten. Dies ist zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen und so die Menschen zu schützen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe, machen Sie Ihren Einfluss auch in Ihrem persönlichen Umfeld geltend, damit die angeordneten Restriktionen beachtet werden.
Die aktuellen Regelungen (Landesverordnung, MV-Plan, Quarantäneverordnung) finden sie beim Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.
Landesregierung: Maritime Themen (Sportboothäfen, Ausfahrt mit eigenem Boot, Angeln vom Boot)
Nachfolgend genannte Beispiele sollen verdeutlichen, was unter Beachtung des Kontaktverbotes in Sportboothäfen erlaubt ist und welche Aktivitäten nicht gestattet sind.
Gestattet sind beispielsweise:
- die Ausfahrt auf das Gewässer mit dem eigenen Boot (einschließlich SUP, Kite- und Segelsurfen, Kajak, Kanu etc.)
- das Angeln vom eigenen Boot auf dem Gewässer und von Land
- der Aufenthalt bzw. die Übernachtung auf dem eigenen Boot im Sportboothafen oder auf dem Gewässer bzw. im Bootsschuppen
- das Arbeiten am eigenen Boot
- das Verbringen des eigenen Bootes zum Liegeplatz aus dem Winterlager
- der Aufenthalt und Arbeiten im Winterlager
- Fahrten mit Kfz., Trailer und Boot zum Sportboothafen bzw. zur Ablegestelle
- das Slippen und Kranen des eigenen Bootes unter Einhaltung des Kontaktverbotes
Nicht gestattet sind:
- die Vermietung von Booten
- Kutterfahrten ("Angelkutter"), geführte Angeltouren bzw. Guiding
- Ausbildungsfahrten (Bootsfahrschule), Regatten oder gemeinschaftliche Ausfahrten
- gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen
Alle aktualisierten FAQ des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
unter LINK:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Bürgertelefon unter
0385 / 588-11311.
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